Der neue Panamakanal und die Panamax-Schiffe

Der Panamakanal zählt zu den wichtigsten und bekanntesten Wasserstraßen der Welt. Er verbindet in dem mittelamerikanischen Land Panamá den Atlantik mit dem Pazifik. Der Kanal verkürzt den Weg zwischen den beiden Weltmeeren erheblich, da ansonsten der lange Weg um den südamerikanischen Kontinent bewältigt werden muss.

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Schiffsfonds: Schadensersatz & Verjährung

Wer 2002 einen Schiffsfonds gezeichnet hat, sollte das Verjährungsrisiko beachten.

Durch die Krise der Schifffahrt müssen viele Anleger realisieren, dass nicht alle Versprechungen, mit denen ihnen damals die Investition in einen Schiffsfonds schmackhaft gemacht wurde, auch eingehalten werden. Oft handelt es sich bei „verunglückten“ Schiffsfonds um Kapitalanlage, die vor vielen Jahren getätigt wurden. Gerade bei den älteren Kapitalanlagen spielt das Thema Verjährung eine wichtige Rolle.

Grob umrissen hat es mit der Verjährung folgendes auf sich: Möchte eine Anleger beispielsweise Geld fordern, weil er von seiner Bank falsch beraten wurde und deswegen in einen Schiffsfonds investierte, machte er (Schadensersatz)Ansprüche geltend. Allerdings können Ansprüche nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber schiebt später geltend gemachten Ansprüchen einen Riegel vor: die Verjährung. Derjenige, von dem beispielsweise Schadensersatz wegen Falschberatung gefordert wird, kann sich auf die Verjährung berufen. Dann kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden. Verjährte Ansprüche laufen also praktisch leer.

Je nach Anspruchsart können die Zeitfenster unterschiedlich lang sein. Im Zusammenhang mit Falschberatungen spielt beispielsweise die 10-jährige Höchstfrist eine besondere Rolle. Das bedeutet aber nicht, dass alle Ansprüche nach 10 Jahren verjähren. Es gibt auch kürzere Fristen. Auch muss im Bereich des Kapitalanlagenrechts beachtet werden, dass Ansprüche nicht immer zum Jahresende verjähren, sondern dass es auch tagesgenaue Verjährungsfristen gibt. Es kommt dann auf das genau Datum des Beitritts zum dem Schiffsfonds an.

Besonderes Augenmerk auf das Datum sollten Anleger haben, die im Jahr 2002 ihre Schiffsbeteiligung erwarben. Anleger, die befürchten, dass Ansprüche verjähren könnten, sollten sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dann kann geklärt werden, ob tatsächlich Verjährung droht. Und es können Maßnahmen ergriffen werden, um die Verjährung zu hemmen. Ist die Verjährung „gestoppt“, können die Ansprüche der Anleger wirksam durchgesetzt werden.

Aktuelle Themen

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