Das Thema Verjährung rückt alle Jahre wieder in den letzten Monaten eines Jahres in den Blickpunkt der Rechtsratsuchenden. Im Jahr 2012 hat sich gegenüber dem Jahr 2011 jedoch einiges geändert.
Weiterlesen...Unterschiedsbetrag. Ein vermeintlich harmloses Wort, das Anlegern vieler Schiffsfonds das Fürchten lehren kann.
Vor allem dann, wenn ein Schiffsfonds als Steuersparmodell dienen sollte. Denn der Unterschiedsbetrag kann sich zu einer steuerlichen „Zeitbombe“ entwickeln, wenn die Laufzeit des Schiffsfonds endet oder wenn das Fondsschiff vorzeitig veräußert wird. Auch Fremdwährungskredite können diese steuerliche Spezialität relevant werden lassen. Was verbirgt sich hinter dem steuerlichen Unterschiedsbetrag und warum kann er Anlegern Schwierigkeiten bereiten?
Der Unterschiedsbetrag spielt bei zwei Aspekten eines Schiffsfonds eine Rolle. Zum einen beim Wert eines Schiffs und zum anderen bei Fremdwährungskrediten. Bei ersterem ist dies die Differenz zwischen dem Buchwert und dem geschätzten Marktwert eines Schiffs. In den Marktwert fließen neben dem zu erzielenden Preis des Schiffs auch stille Reserven ein. Bei Fremdwährungskrediten stellt der Unterschiedsbetrag das Wechselkursgefälle zwischen den verschiedenen Währungen dar. Ermittelt werden die verschiedenen Unterschiedsbeträge, wenn ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen wird oder ein Schiffsfonds die Besteuerung von der „normalen“ Gewerbesteuer auf die Tonnagebesteuerung umstellt. Wird ein Schiff nach Tonnage besteuert, wird nicht der tatsächliche Gewinn versteuert, sondern es wird ein pauschaler fiktiver Gewinn für die Besteuerung zu Grunde gelegt. Diesen Pauschalgewinn müssen die Anleger dann versteuern.
Wie wirken nun Unterschiedsbeträge steuerlich? Eine sofort spürbare Auswirkung auf die Besteuerung haben sie zunächst nicht – erst am Ende der Laufzeit des Fonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Unterschiedsbetrag steuerlich bedeutsam. Bei den Fremdwährungskrediten kommt es darauf an, wie sich das Kursgefälle entwickelt. Weist es einen positiven Differenzbetrag auf, wird dem Anleger ein zu versteuernder Gewinn zugerechnet; bei einem negativen Differenzbetrag kommt zu einer Verlustzuweisung. Beim Schiffswert legt die Fondsverwaltung den Marktwert des Schiffs fest. Meist wird versucht, diesen so gering wie möglich anzusetzen. Zu einem Konflikt kommt es üblicherweise dann, wenn eine Betriebsprüfung ansteht. Denn das Finanzamt tendiert dazu, den Marktwert möglichst hoch anzusetzen. Nicht betroffen sind Schiffsfonds, die von Anfang an nach Tonnage besteuerten.
In beiden Fällen kann der Unterschiedsbetrag am Ende der Laufzeit des Schiffsfonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Fonds zu dramatischen Folgen für die Anleger führen. Denn es kann zu nachträglichen Steuerforderungen kommen. Dadurch können im schlimmsten Fall sogar die Vorteile, die durch einen Wechsel zur Tonnagebesteuerung erzielt wurden, aufgehoben werden. Daher spielt der Unterschiedsbetrag gerade bei älteren Fonds, deren Laufzeitende unmittelbar bevorsteht oder bei Schiffsfonds, die während der aktuellen Krise Schiffbruch erleiden, eine Rolle. Anleger von Schiffsfonds, die von einer solchen Steuernachforderung betroffen sind oder die eine solche befürchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich beraten zu lassen.
Es war kein Auftakt nach Maß: Gleich zwei Schiffsbeteiligungen des Fondsanbieters KGAL (KGAL SeaClass 9 und KGAL SeaClass 10) mussten im Januar 2013 Insolvenz anmelden. Dabei waren diese beiden Schiffsfonds erst wenige Monate zuvor platziert worden. Ganz so dramatisch stellt sich die Lage den weiteren KGAL SeaClass Schiffsfonds nicht dar, dennoch steht nicht alles zum Besten. Es handelt sich zwar nicht um so gravierende Probleme wie bei den insolventen Schifsfonds. Dennoch sind Ausschüttungsausfälle nicht gerade das, was die Kunden der Commerzbank sich von ihrem KGAL SeaClass Schiffsfonds erhofften.
Weiterlesen...Das Bild, welche die Schifffahrtsbranche seit Jahren bietet ist trist:: Überkapazitäten, kombiniert mit einer sinkenden Nachfrage und steigenden Betriebskosten, sorgen bei nicht wenigen Schiffen für finanzielle Nöte. Und auch die Aussichten für das Jahr 2013 sind alles andere als erfreulich. Da ein stattlicher Teil der Transportschiffe durch Schiffsfonds finanziert wurde, kommt die Krise der Schifffahrt auch bei den Anlegern an. Nicht wenige Anleger sind bitter enttäuscht von den Schiffsfonds, welche ihnen seinerzeit von den Commerzbank-Beratern als gute Kapitalanlage empfohlen wurde.
Weiterlesen...Aufgrund der Schifffahrtskrise hat auch eine Vielzahl von Schiffsfonds unter Schwierigkeiten zu leiden. Das Vertrauen von Postbank-Kunden, die in Schiffsfonds investierten, in ihre Bank wurde in den vergangenen Monaten in etlichen Fällen auf eine harte Probe gestellt. Nicht wenige Anleger sind bitter enttäuscht von den Schiffsfonds, welche ihnen die Berater der Postbank Finanzvermittlung einst wärmstens empfohlen haben.
Weiterlesen...Die Krise der Schifffahrt ist noch nicht überstanden. Die Presseberichterstattung des November 2012 legt nahe, dass die Schifffahrtskrise sich in den kommenden Monaten weiter verschärfen werde und dramatische Konsequenzen für die Schiffsfonds und deren Anleger haben werde. Das Magazin Cash titelte am 16.11.2012 (Onlineausgabe) „Insolvenzen-Welle wird weitere (Ein-)Schiffsgesellschaften erfassen“.
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Das 2012 war für das Emissionshaus MPC Capital kein besonders ruhmreiches Jahr: Eine gewaltige finanzielle Schieflage bedrohte den Anbieter von Schiffsfonds, Immobilienfonds und weiteren Fonds. Doch kurz vor dem Schluss des Jahre 2012 teilte MPC Capital in einer Pressemitteilung vom 28.12.2012 mit, dass "mit allen involvierten Finanzierungs- und Geschäftspartnern eine umfassende Restrukturierung abschließend vereinbart" werden konnte. Dem Unternehmen wird demnach von Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 790 Mio. Euro enthaftet. Weiterhin wurden Schulden in Höhe von rund 70 Mio. Euro dauerhaft erlassen.
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